Schutzkonzept

Schutzkonzept beim Kirchenmusikfest

Das Kirchenmusikfest soll ein sicherer Ort für alle sein.
Wir achten die persönlichen Grenzen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt, Übergriffe und diskriminierendes Verhalten haben bei uns keinen Platz.

Deshalb arbeiten wir mit einem Schutzkonzept, dem SCHUTZKONZEPT des Hauptbereichs Gottesdienst und Gemeinde. Dieses Konzept gilt für das Kirchenmusikfest der Nordkirche vom 19.-21. Juni 2026 in Lübeck.

Dieses Schutzkonzept ist hier einsehbar: Schutzkonzept

Schutzkonzept und Meldekette

Das Kirchenmusikfest soll ein sicherer Ort für alle Menschen sein.
Der Schutz vor Grenzverletzungen, Übergriffen und sexualisierter Gewalt hat für die Veranstaltungsleitung hohe Priorität.

Grundlage unseres Handelns ist das Schutzkonzept des Veranstalters sowie die geltenden Regelungen der Landeskirche zum Umgang mit Verdachtsfällen und Beschwerden.

Auf dieser Seite finden Sie eine vereinfachte Zusammenfassung der Meldekette für das Kirchenmusikfest. Maßgeblich bleiben die jeweils gültigen Regelungen, Zuständigkeiten und Verfahrenswege des vollständigen Schutzkonzeptes.

Was tun bei einem Vorfall oder Verdacht?

Wer eine Grenzverletzung, einen Übergriff oder Anzeichen sexualisierter Gewalt wahrnimmt, davon erfährt oder selbst betroffen ist, sollte dies nicht allein klären.

Bitte wenden Sie sich an:

  • die benannten Ansprechpersonen des Schutzteams,
  • oder eine andere verantwortliche Vertrauensperson.

Alle Hinweise werden ernst genommen und vertraulich behandelt.

Ablauf der Meldekette (Kurzfassung)

1. Wahrnehmen und Schutz sichern

Betroffene Personen sollen ernst genommen und geschützt werden.
In akuten Situationen hat der unmittelbare Schutz Vorrang.

2. Meldung an verantwortliche Personen

Hinweise und Beobachtungen werden an die zuständigen Ansprechpersonen oder die Festivalleitung weitergegeben.

3. Dokumentation und Einschätzung

Der Sachverhalt wird dokumentiert und nach den Vorgaben des Schutzkonzeptes bewertet. Eigene Ermittlungen durch Mitarbeitende oder Ehrenamtliche erfolgen nicht.

4. Weitere Verfahrensschritte

Falls erforderlich, werden zuständige kirchliche Stellen, Fachberatungsstellen oder staatliche Stellen eingeschaltet.

Wichtiger Hinweis

Diese Darstellung dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt nicht das vollständige Schutzkonzept oder die verbindlichen Verfahrensregelungen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

  • Schutzbeauftragte Person in Rufbereitschaft           

Anna Schaefer 0170 3879601

  • Externe Beratungsstellen  
    Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 2255530
  • In akuten Gefahrensituationen ist unmittelbar die Polizei unter 110 zu verständigen.